Bundesnetzagentur warnt vor Geräten mit versteckter Aufnahmefunktion

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Blumentöpfe mit Kameras, nachtsichtfähige Sparschweine und videofähige Trinkflaschen: Solche Produkte machen der Bundesnetzagentur Sorgen. Auch manche Saugroboter hält sie für problematisch.

Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller: »Insbesondere im Kinderzimmer haben solche Geräte nichts verloren.«Die Bundesnetzagentur warnt mit Blick auf Weihnachten vor bestimmten smarten Geräten unter dem Baum: manche vernetzten Plüschtiere und Saugroboter könnten in Deutschland verboten sein.

Das ausschlaggebende Kriterium sei, ob die Aufnahmefunktion ausreichend wahrnehmbar ist, heißt es. So sind etwa Brillen mit Mikrofon oder Kamera verboten, »wenn keine wahrnehmbaren optischen oder akustischen Signale ausreichend auf eine Aufnahmesituation aufmerksam machen«, erklärte die Behörde. Denn so »greifen sie in die Privatsphäre der Personen in der Umgebung ein«.

Auch Saugroboter und Tierfutterspender können demnach verboten sein, wenn sie heimlich Bilder oder Audioaufnahmen an das Smartphone des Besitzers übertragen können. Eine Aufnahmefunktion sei nur zulässig, wenn das Gerät akustische oder visuelle Hinweise darauf gebe, dass aufgenommen wird. »Spielzeuge, mit denen man per App heimlich auf Bild- oder Tonaufnahmen Zugriff hat, zählen ebenfalls zu den Spionagegeräten«, erklärte die Bundesnetzagentur.

»Besonders heimtückisch« sind laut seiner Behörde smarte Produkte, die als normale Gegenstände getarnt sind. Zuletzt seien der Bundesnetzagentur etwa mit Mikrofonen ausgestattete Blumentöpfe, mit Kameras versehene Wanduhren, nachtsichtfähige Sparschweine und videofähige Trinkflaschen aufgefallen. Die Behörde rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, sich schon vor dem Kauf von vernetzten Geräten über deren genaue Funktionsweise und die Datenschutzbestimmungen der dazugehörigen Apps zu informieren. Zum Thema Spionageprodukte hat die Bundesnetzagentur

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