Waren die frühen Verordnungen zum Schutz gegen Corona 2020 überhaupt rechtens? Damit befassen sich Thüringer Richter auf Antrag der AfD. Rechtshilfe aus Karlsruhe bekommen sie dabei aber nicht.
Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat eine Vorlage der Verfassungsrichter in Thüringen zu einer Corona-Verordnung aus dem Herbst 2020 für unzulässig erklärt. Damit äußern sich die Karlsruher Richterinnen und Richter nicht inhaltlich zu den aufgeworfenen Fragen. Das geht aus einem Beschluss des Ersten Senats hervor, der am Donnerstag veröffentlicht wurde.
Das Weimarer Gericht hat auf Antrag der AfD-Landtagsfraktion zu entscheiden, ob die weitreichenden Grundrechtseingriffe durch die Verordnung eine ausreichende gesetzliche Grundlage hatten. Damals hatte es im Infektionsschutzgesetz des Bundes noch keine speziellen Regelungen für Corona gegeben.
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