Keine Entlassung nach 15 Jahren: Lebenslange Haft für Polizistenmörder von Kusel
Die beiden Männer waren kurz nach der Tat im angrenzenden Saarland festgenommen worden. Der Hauptangeklagte hatte im Prozess ausgesagt, die Polizeistreife habe die beiden Männer überrascht. "Plötzlich" habe sein damaliger Komplize mit einer Schrotflinte zuerst die Polizistin erschossen und dann den Polizisten angeschossen.
Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Anklagebehörde hatte gesagt, bei der Tat seien mehrere Mordmerkmale erfüllt, und die Tat habe "Hinrichtungscharakter" gehabt - daher liege eine besondere Schwere der Schuld vor. Die Verteidigung hatte für "ein gerechtes Urteil" plädiert, ohne konkrete Forderung. Aus ihrer Sicht war die Tat "kein Mord, maximal Körperverletzung mit Todesfolge".
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