Alexander M. soll über Jahre Drohbriefe verschickt haben. Jetzt muss er fast sechs Jahre in Haft. Eine Frage bleibt: Waren auch Polizisten involviert?
Weitere Aufklärung gefordert: Demonstration vor dem Frankfurter Gerichtsgebäude am Donnerstag Foto: Andreas Arnold/dpa
„Scheißtürken“ oder „Volksschädlinge“ seien sie, hieß es in den mehr als 100 Schreiben, versehen mit Todesdrohungen. Und, das Brisante: teils auch mit privaten Daten, die zuvor auf Polizeirevieren in Frankfurt/Main, Wiesbaden oder Berlin abgerufen wurden – Adressen, Handynummern, Namen von Angehörigen. Bis im Mai 2021 Alexander M. in Berlin verhaftet wurde. Ein vorbestrafter, langzeitarbeitsloser, alleinstehender Informatiker.
Er sei nur Teil einer Darknetgruppe gewesen, von der aus die Schreiben verschickt wurden. Selbst habe er aber keines verschickt und sei früh aus der Gruppe geflogen. Er entschuldigt sich für die Mitgliedschaft in der Gruppe, „sowas mache ich nie wieder“. Auch bei Başay-Yıldız entschuldigt er sich, aber wohlfeil: Anders als andere habe sie „keine Hasstiraden gegen Deutschland“ getätigt. Die Drohungen seien aber nie ernst gemeint gewesen, behauptet M..
Für Alexander M. sind das bekannte Delikte. Mehrere Jahre saß er zuvor bereits wegen ähnlicher Vergehen in Haft. Auf die Schliche kamen ihm Ermittler diesmal über ein Schachportal: Dort hatte ein Nutzer ähnliche Formulierungen wie der „NSU 2.0“ benutzt, unverschlüsselt. Die IP-Adresse führte zu Alexander M. Im Prozess bestritt er auch dies. Auch die Drohschreiben habe er nur aus dem Darknet kopiert. Distler nimmt ihm das nicht ab.
Auch andere Bedrohte berichteten, wie sie die Drohungen verunsicherten, wie sie psychologische Hilfe suchten. Die ARD-Journalistin Anja Reschke schilderte, wie sie bereits 2015 von einem Unbekannten bedroht wurde. Ein Anruf ging damals bei der Polizei ein. Er wurde aufgezeichnet und im Gericht abgespielt: Es klang nach der Stimme von Alexander M. Als der ebenfalls betroffene Welt-Journalist Deniz Yücel den Angeklagten fragte, ob M.
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