Mit einer Sammelklage gegen einen gro\u00dfen Betreiber von Flugbuchhungsportalen wollen Verbrauchersch\u00fctzer ihrer Ansicht nach unzul\u00e4ssige Geb\u00fchren beim Einsatz g\u00e4ngiger Kreditkarten beenden.
Die Bundesverband der Verbraucherzentralen bereitet eine Sammelklage gegen das Unternehmen "Invia Flight Germany GmbH" vor, das mehrere Flugbuchhungsportale betreibt.
Nach Einschätzung der Verbraucherschützer werden beispielsweise auf "fluege.de" unzulässige Gebühren beim Einsatz gängiger Kreditkarten erhoben. Die sogenannte "Servicegebühr" betrage oft mehr als 100 Euro, teilte der Verband am Donnerstag mit. Der einzige Weg im Buchungsvorgang, um diese Gebühr nicht zahlen zu müssen, seien speziell auf das jeweilige Portal zugeschnittene Kreditkarten oder die Teilnahme an kostenpflichtigen Kundenprogrammen.
Weitere Portale des Anbieters sind "billigfluege.de", "flug.de" und "airline-direct.de". Mit der angestrebten Sammelklage will der VZBV für Betroffene die Gebühren vom Anbieter zurückholen.Invia Flight wehrt sich gegen Vorwürfe der Verbraucherzentrale, es erhebe unzulässige Gebühren beim Einsatz gängiger Kreditkarten.
Das Unternehmen räumte ein, dass das Entgelt beim Einsatz einer speziell von fluege.de herausgegebenen Kreditkarte für den Kunden wegfalle. Es werde vollständig rabattiert. Mit der Verbraucherzentrale stehe man im konstruktiven Dialog.potjxgykxd gleseojbpf ybixf
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