Vorratsdatenspeicherung - Innenministerin Faeser hält Entwurf von Justizminister Buschmann für unzureichend

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Bundesinnenministerin Faeser hält den von Justizminister Buschmann vorgelegten Entwurf einer Nachfolgeregelung der Vorratsdatenspeicherung für unzureichend.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser plädiert zur Bekämpfung schwerer Kriminalität für eine Speicherung der IP-Adressen.

Das im Entwurf geregelte, sogenannte Quick-Freeze-Verfahren könne als flankierendes Instrument zum Einsatz kommen, sagte die SPD-Politikerin in Berlin. Es sei allerdings kein adäquater Ersatz für eine Speicherung von IP-Adressen. Grundlage des Handelns sollte die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs sein. Dieser hatte geurteilt, dass zur Bekämpfung schwerer Kriminalität eine Vorratsspeicherung der IP-Adressen unter bestimmten Bedingungen möglich ist.

Der FDP-Politiker Buschmann hatte einen Vorschlag für ein auf konkrete Verdachtsfälle bei Totschlag, Erpressung oder sexuelle Gewalt gegen Kinder beschränktes Verfahren zur Sicherung von Telekommunikationsdaten vorgelegt. Beim Quick-Freeze-Verfahren werden Telekommunikationsanbieter verpflichtet, bei einem Anfangsverdacht Daten zu einzelnen Nutzern für einen bestimmten Zeitraum zu speichern.

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