In Deutschland hat die WM-Affäre keine rechtlichen Folgen für die ehemaligen DFB-Funktionäre Schmidt, Zwanziger und Niersbach.
Zwanziger, Schmidt und Linsi waren in der Schweiz wegen Betruges, Niersbach wegen Beihilfe zum Betrug angeklagt. Ein Verfahren gegen Beckenbauer, 77, war wegen seines Gesundheitszustands abgetrennt worden.Im Kern ging es um eine Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro des DFB über den Weltverband Fifa an den inzwischen gestorbenen Unternehmer Robert Louis-Dreyfus. Das Geld wurde als Beitrag für eine Gala zur WM 2006 deklariert, die nie stattfand.
Schmidts Anwalt teilte am Montag mit, dass das Frankfurter Gericht"zutreffend festgestellt" hatte,"dass durch den Einstellungsbeschluss des schweizerischen Bundesstrafgerichts vom 20. Mai 2021" ein"Strafklageverbrauch nach Art. 54 SDÜ eingetreten ist, da beide Strafverfahren denselben Sachverhalt betrafen". Die Kosten des Verfahrens trage nun die Staatskasse. Nun finde die"strafrechtliche Verfolgung von Herrn Horst R.
Die Ermittlungen und die parallel in Deutschland und in der Schweiz geführten Verfahren hätten"unseren Mandanten in den vergangenen sieben Jahren sehr belastet". Schmidts Verteidiger legten"großen Wert auf die Feststellung, dass sich Herr Schmidt zu keinem Zeitpunkt und unter keinem Gesichtspunkt strafbar gemacht" hat."Damit bleibt es dabei: Das
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