Wohngeld: Bundesrat beschließt Erhöhung

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Das Wohngeld wird sich ab Januar massiv erhöhen. Außerdem werden viel mehr Bürger als bisher Anspruch auf den staatlichen Zuschuss erhalten. Das hat der Bundesrat jetzt beschlossen.

Bisher erhalten in Deutschland rund 600.000 Haushalte Wohngeld. Mit der neuen Wohngeldreform werden rund 1,4 Millionen weitere Haushalte auf den staatlichen Mietzuschuss Anspruch haben. Außerdem wird das Wohngeld um durchschnittlich 190 Euro im Monat erhöht. Das heißt, die Bezieher erhalten dann monatlich rund 370 Euro. Der Kreis der Antragsteller wird erweitert.

Anders sieht das Bernhard Stiedl, Vorsitzender des DGB Bayern: "Die kommunalen Verwaltungen müssen nun alles tun, damit das Geld zügig bei den Anspruchsberechtigten ankommt. Dafür braucht es mehr Personal in den Wohngeldstellen und eine Informationskampagne, denn viele Menschen wissen gar nicht, dass sie einen Anspruch auf Wohngeld haben."Den staatlichen Zuschuss erhalten nicht nur Mieter, sondern auch Eigentümer, die über ein geringes Einkommen verfügen.

Das Gesetz sieht sieben sogenannte Mietstufen vor. Für einen Zwei-Personen-Haushalt bedeutet das je nach Stufe eine Einkommensgrenze von zurzeit zwischen 1.900 und 2.300 Euro brutto. Davon jedoch werden noch bestimmte Beträge abgezogen. Wer eine Wohnung oder ein Haus besitzt, hat Anspruch auf Wohngeld, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind. Dies nennt sich dann Lastenzuschuss.Der Mietzuschuss des Staates fließt nicht automatisch. Er muss beantragt werden. Zuständig ist die Wohngeldbehörde der Kommune. Mit ein paar Angaben ist es aber nicht getan. Das Ausfüllen ist kompliziert. Das sollte einen aber laut Deutschem Mieterbund nicht abschrecken.

Den Antrag kann jedes Mitglied in einem Haushalt stellen. Er oder sie bekommt dann zumindest ein Teilwohngeld, selbst wenn andere leer ausgehen. Auch Nicht-EU-Staatsangehörige können während ihres Aufenthalts in Deutschland einen Anspruch haben – nicht aber Vermögende. Die Freigrenze liegt in der Regel bei 60.000 Euro für Alleinstehende.

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