Die Staatsanwältin fordert eine Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren für Jérôme Boateng. Er sei wegen gefährlicher Körperverletzung, vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung zu verurteilen. Die Freiheitsstrafe könne zur Bewährung ausgesetzt werden.
Der Vorfall sei wohl „nur die Spitze des Eisberges“, sagte Eckert und sprach von einer von Gewalt geprägten Beziehung zwischen Boateng und seiner Ex-Partnerin.
Eckert kritisierte auch die Verteidigung des Fußballers. Seine Anwälte hätten im Verfahren „Dreck über die Geschädigte geworfen“, sagte die Staatsanwältin. Die Mutter seiner Kinder „so durch den Dreck zu ziehen“, sei aus ihrer Sicht „kein zulässiges Verteidigungsverhalten mehr“ und müsse bei einer Strafzumessung für Boateng berücksichtigt werden.
Das Amtsgericht München hatte Boateng im vergangenen Jahr zu einer Geldstrafe von 1,8 Millionen Euro verurteilt. Weil alle Prozessbeteiligte Rechtsmittel gegen dieses Urteil einlegten, startete im Oktober der Berufungsprozess.
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