Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über die AfD-Klage auf Gleichbehandlung. Die Partei fordert Stiftungsgelder aus dem Bundeshaushalt.
Erika Steinbach , Vorsitzende der Desiderius-Erasmus-Stiftung, im Bundesverfassungsgericht Foto: Uli Deck/dpa
Zunächst klagte die AfD nur auf Stiftungsmittel für die Jahre 2018 und 2019. Rechtsprofessorin Sophie Schönberger, die in Karlsruhe den Bundestag vertrat, lehnte das ab: „Die AfD argumentiert zwar mit Gleichbehandlung, verlangt jedoch eine Sonderbehandlung. Noch nie wurde eine Stiftung finanziert, wenn die Partei erstmals im Bundestag vertreten war.“ Der AfD-Vertreter Ulrich Vosgerau hielt dagegen: „Es ist falsch, nur auf die Bundestagswahlergebnisse zu schauen.
Tatsächlich hat die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung auch 2022 kein Geld aus dem Bundeshaushalt bekommen. Diesmal argumentierte die Mehrheit mit der ungesicherten Verfassungstreue der AfD. In einem „Haushaltsvermerk“ heißt es, dass parteinahe Stiftungen nur finanziert werden, „wenn sie jederzeit die Gewähr bieten“, für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten.
Derzeit bekommen sechs parteinahe Stiftungen Geld aus dem Bundeshaushalt. Im Jahr 2019 waren es insgesamt 660 Millionen Euro. Zwei Drittel des Geldes fließen in Auslandsprojekte, insbesondere in die weltweite Förderung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Zivilgesellschaft.
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