Urteil wegen Körperverletzung: Jérôme Boateng legt Revision ein

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Es geht um Attacken auf seine Ex-Freundin: Jérôme Boateng will eine Millionenstrafe nicht akzeptieren – und geht auch gegen das zweite Urteil wegen Körperverletzung vor.

sagte. Das Bayerische Oberste Landesgericht muss nun darüber entscheiden, ob es in dem Urteil gegen Boateng möglicherweise Rechtsfehler gegeben hat.

Das Landgericht München I hatte den Fußball-Weltmeister von 2014 am Mittwoch vergangener Woche auch in zweiter Instanz wegen Attacken auf seine Ex-Freundin in einem gemeinsamen Karibik-Urlaub 2018 schuldig gesprochen.Das Amtsgericht hatte im vergangenen Jahr zwar in der Summe eine höhere Geldstrafe verhängt, jedoch war die Zahl der Tagessätze nur halb so hoch – konkret: 60 Tagessätze zu je 30 000 Euro – insgesamt 1,8 Millionen Euro.

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