Karlsruhe schränkt die Datenweitergabe durch den Verfassungsschutz ein. Das Bundesverfassungsgericht verlangt eine Gesetzesänderung.
Er erhob Verfassungsbeschwerde: Carsten S., hier im Kapuzenpullover, im Landgericht München Foto: Sebastian Widmann/imago
Konkret ging es um eine schon seit Jahrzehnten bestehende Regelung im Bundesverfassungsschutzgesetz. Paragraf 20 verpflichtet die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern dazu, Informationen an die Polizei weiterzugeben, wenn dies „zur Verhinderung und Verfolgung von Staatsschutzdelikten erforderlich ist.“
Seine Verfassungsbeschwerde hatte damals der linksliberale Bürgerrechtler Fredrik Roggan geschrieben, der heute Rechtsprofessor an der Brandenburger Polizeihochschule ist. Carsten S. sah sich durch die gesetzliche Übermittlungspflicht in seiner informationellen Selbstbestimmung verletzt. Als betroffen sah er sich vor allem im Zusammenhang mit der 2012 – nach dem Auffliegen des NSU-Terrors – eingeführten Rechtsextremismusdatei .
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